„Verbaler Angriff“ im Bundestag, SPD-Abgeordneter Schrodi muss Ordnungsgeld zahlen
Stand: 07.07.2023 16:19 Uhr
Der SPD-Abgeordnete Schrodi muss wegen eines schweren „verbalen Angriffs“ im Bundestag 1000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Schrodi erklärte, er habe sich bereits mit dem betroffenen CDU-Vertreter ausgesprochen.
Im Plenum des Bundestags ist der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi gegen das Präsidium und andere Parteien schwer ausfällig geworden und muss dafür nun 1000 Euro Ordnungsgeld zahlen – eine sehr selten verhängte Strafe.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erteilte die Strafe während der Sitzung. „Ich bitte jetzt wirklich um Mäßigung, weil ich jetzt etwas machen muss, das ist mir wirklich nicht leicht gefallen.“ Es habe von Schrodi „einen wirklich derartigen verbalen Angriff auf das Sitzungspräsidium gegeben und auf einzelne Mitglieder dieses Hauses, sodass ich das als eine mehr als geringfügige Verletzung der parlamentarischen Ordnung werten muss“.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz hat die Bundestagsdebatte am Freitag zu einer Generalabrechnung mit der Ampel-Koalition genutzt. Der 67-Jährige nahm die erfolgreiche Klage seines Kollegen Thomas Heilmann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Heizungsgesetz zum Anlass, der Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorzuwerfen: „Sie haben in den letzten 18 Monaten dieses Parlament zu einem Ort der Debattenverweigerung und des Durchpeitschens von Gesetzen gemacht.“ Dadurch hätten nicht nur die Koalitionsparteien, sondern „wir alle“ Vertrauen verloren.
Merz betonte, ihm sei klar, dass manche Krise eine schnelle Reaktion erfordere. „Aber so zu arbeiten, wie Sie es in den letzten Monaten getan haben, hat mit Krisen des Landes nichts zu tun – allenfalls mit Koalitionskrisen.“ In diesem Jahr seien drei Viertel der Gesetze ohne die vorgeschriebenen Fristen beraten worden. „Das ist eine Missachtung des Parlaments, wie es sie in dieser Dimension in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben hat.“
Er forderte die Ampel zu einem grundlegend anderen Verhalten gegenüber der Opposition auf. Das Verhalten der Mehrheit gegenüber der Minderheit müsse sich ändern. „Es kann nicht sein, dass wir die Minderheitenrechte des Bundestags mehr oder weniger laufend vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen müssen.“
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