Der konkrete Vorschlag für eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs lautet: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, die Abwehr der Klimakatastrophe zu stören, verächtlich zu machen oder gänzlich zu verhindern, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Tagessätzen bestraft. Im Wiederholungsfall ist die Strafe Haft“.
Der Kolumnist gibt hiermit zu Protokoll, dass er gelobt, nie wieder abträgliche Bemerkungen über Friday’s for Future und / oder seine Repräsentant*innen zu machen – außer diesem einen Mal. Also schauen Sie rein – noch geht’s ohne Geldstrafe.
Herzlich Ihr Jan Fleischhauer
Deutsche Umwelthilfe beantragt Beugehaft gegen Kretschmann
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Im Streit um die Dieselfahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe Beugehaft für Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung beantragt, darunter der grüne Ministerpräsident Kretschmann. Der macht deutlich, dass er von Verboten nichts hält.Quelle: WELT
Im Visier sind Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) sowie der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer.
Deren politisches Handeln sei entscheidend für die Frage, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes umgesetzt werde, argumentierte die Umwelthilfe.
Die Organisation beantragt Gefängnishaft für bis zu sechs Monate, sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Demnach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten.
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