Kein einziges Edelmetall für die deutschen Leichtathleten. Nach nur zwei WM-Medaillen 2022 bringen Deutschlands Frauen und Herren aus Budapest gar keine mit. Auch Speerwerfer Julian Weber verpasst das Podest. Die Aufgabe für 2028 wird schwerer als gedacht.
Der Speer von Julian Weber flog auch bei der letzten Chance nicht weit genug durch den Abendhimmel von Budapest – mit der ersten medaillenlosen WM ist die deutsche Leichtathletik an einem Tiefpunkt angekommen. Als erneuter Vierter konnte der Europameister zum Abschluss am Sonntagabend nicht mehr den schlimmsten Fall verhindern. Enttäuscht schüttelte Weber danach den Kopf.
Der 28-Jährige stand zum Abschluss der neuntägigen Wettbewerbe allerdings auch unter extremem Druck. Dass Deutschland nicht im Medaillenspiegel auftaucht, gab es seit dem Beginn der Weltmeisterschaften vor 40 Jahren noch nie. Damit setzte sich nach nur zwei Medaillen im Vorjahr in Eugene – auch durch einige Ausfälle bedingt – der internationale Absturz fort.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in den sozialen Netzwerken von ihrem „Digital Services Act“ geschwärmt – und damit für mächtig Kritik gesorgt. Auf der Plattform Twitter, die jetzt X heißt, schrieb von der Leyen: „Wir bringen unsere europäischen Werte in die digitale Welt. Mit strengen Regeln zu Transparenz und Rechenschaftspflicht zielt unser Gesetz über digitale Dienste darauf ab, unsere Kinder, Gesellschaften und Demokratien zu schützen.“ Kurz darauf wurde von der Leyen scharf angegangen.
Ihre Aussagen seien nicht nur irreführend, sondern gezielte Täuschung, findet der Europaabgeordnete und Satiriker MartinSonneborn(Die Partei). Seiner Meinung nach gehe es derEU-Kommission um die Zerstörung von Grundfreiheiten. Am Freitagabend kritisierte Sonneborn in einem langen Post auf Twitter/X die neue Zensurverordnung„Digital Services Act“(„Gesetz über digitale Dienste“)scharf und warf von der Leyen vor, das neue Gesetz schütze nicht etwa die Grundrechte der EU-Bürger, sondern zertrümmere sie.
Konkret nennt der Parlamentarier zunächst das Recht auf freie Meinungsäußerung, das die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit umfasst. Dann die Medienfreiheit, das Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz der persönlichen Daten. All diese Rechte würden durch das neue Gesetz nicht nur nicht geschützt, sondern auch gezielt zerschlagen werden.
Mit der von der Kommission von der Leyen betriebenen Einführung des DSA stehen nun darüber hinaus neben einer Reihe sekundär in Mitleidenschaft gezogener Grundrechte vor allem die folgenden in Frage:
Art. 11 (1): Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Art. 11 (2): Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
Art. 10 (1): Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Art. 6: Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Art. 7: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.
Art. 8 (1): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
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